Drucken

Der Trägerverein hat im Rahmen der Mitgliederversammlung am 27.07.06 folgendes Konzept für das Vorgehen bei Beschwerden von außen verabschiedet:

1. Bei Beschwerden von außen weist die Leiterin der Koordinierungsstelle auf den Umstand hin, dass sie nicht Vorgesetzte des Verfahrensbeistandes ist und die zutreffende Beschwerdeadresse das Familiengericht ist. Sie fragt allerdings durchaus bei den betreffenden Verfahrensbeiständen nach, sofern diese sich nicht bereits wegen Unterstützung an sie gewandt haben und bietet Supervision an.

2. Wird erkennbar, dass tatsächlich fachliche Fehler unterlaufen sind, wird die Inanspruchnahme von Supervision dringend nahe gelegt.

3. Treten  erhebliche fachliche Fehler bei einem Verfahrensbeistand wiederholt auf und/oder zeigt er/sie sich uneinsichtig, wird der Trägerverein hinzu gezogen. Dieser entscheidet entweder insgesamt oder durch einige entsprechend legitimierte Mitglieder über Konsequenzen insbesondere über einen etwaigen Ausschluss des betreffenden Verfahrensbeistandes aus dem Pool.

4. Der Ausschluss wird den Familiengerichten unverzüglich bekannt gegeben.