Der Trägerverein hat sich zum Ziel gesetzt, dafür zu arbeiten, dass der Zweck des Instituts der Verfahrensbeistandschaft, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren erreicht wird. Der Verein hat deshalb nach der Gründung im Dezember 1999 eine Koordinierungsstelle für Verfahrensbeistandschaften konzipiert mit den nachfolgend aufgeführten Aufgaben:

 

  • Anwerbung und Auswahl geeigneter Personen (Poolbildung)
  • Fortlaufende Einführung und Fortbildung von Interessentinnen
  • Vernetzung auf regionaler Ebene und fachliche Anbindung der selbständig arbeitenden Verfahrensbeistände
  • Vermittlung von Verfahrensbeiständen und Umgangspfleger/innen nach fachlichen  Schwerpunkten
  • Kooperation mit den Familiengerichten, der Jugendhilfe und sonstigen beteiligten Professionen und Einrichtungen
  • Fachberatung der Verfahrensbeistände in rechtlichen und psychosozialen Fragen
  • Entwicklung eines Leitbildes und fachlicher Standards
  • Logistische Unterstützung der Verfahrensbeistände
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • statistische Auswertung und Evaluation