Drucken

Grundsätzliches Ziel des im Dezember 1999 gegründeten Trägervereins ist die qualifizierte Umsetzung der durch die Kindschaftsreform eingeführten Aufgabe der Verfahrensbeistandschaft (§§ 158 ff. FamFG) und Umgangspflegschaft. Weiterhin engagiert sich der Verein im Bereich der Umgangsbegleitung.

Der Verein hat nachfolgend aufgeführte Aufgaben: