Grundsätzliches Ziel des im Dezember 1999 gegründeten Trägervereins ist die qualifizierte Umsetzung der durch die Kindschaftsreform eingeführten Aufgabe der Verfahrensbeistandschaft (§§ 158 ff. FamFG) und Umgangspflegschaft. Weiterhin engagiert sich der Verein im Bereich der Umgangsbegleitung.

Der Verein hat nachfolgend aufgeführte Aufgaben:

 

  • Akquise und Auswahl von geeigneten Fachkräften
  • Einführung und Qualifikation neuer Interessent*innen
  • Vernetzung auf regionaler Ebene und fachliche Anbindung der selbständig arbeitenden Verfahrensbeistände
  • Vermittlung von Verfahrensbeiständen und Umgangspfleger*innen nach fachlichen Schwerpunkten
  • Vermittlung von qualifizierten Umgangsbegleitungen
  • Fachberatung und Unterstützung der dem Verein angeschlossenen Fachkräfte
  • Kooperation mit den Familiengerichten, der Jugendhilfe und sonstigen beteiligte Professionen und Einrichtungen
  • Entwicklung eines Leitbildes und fachlicher Standards
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • statistische Auswertung und Evaluation